Das Problem beim Schadenmanagement

Ein Unfallschaden soll so schnell und so gründlich wie möglich repariert werden. Das ist eigentlich im Interesse aller Beteiligten:

  • Der Geschädigte möchte möglichst kurz auf sein Fahrzeug verzichten und erwartet eine perfekte Reparatur durch die Werkstatt seines Vertrauens.
  • Der Schädiger möchte, dass die Sache schnell vom Tisch ist und seine Versicherung die Kosten übernimmt.
  • Die Werkstatt kann bei voller Kostenübernahme alle notwendigen Reparaturen mit der gebotenen Sorgfalt in guter Qualität durchführen.
  • Und die Versicherung?

Nun, die Versicherung muss die Kosten übernehmen. Dafür ist sie da. Aber die Versicherung will auch Gewinne machen. Das erwarten die Aktionäre.

Also haben die Versicherungen in den letzten Jahrzehnten das sog. Schadenmanagement perfektioniert. Im Klartext heißt das:

Die Versicherungen tun alles, um die Kosten so weit wie möglich zu drücken und ihren eigenen Gewinn zu maximieren.  Das geht zulasten des Geschädigten und das geht zulasten der Werkstätten. Der Versicherte bekommt davon nichts mit und den Profit macht die Versicherung.

Ein typisches Beispiel:

Die Versicherungen suggerieren dem Geschädigten, er müsse die Reparatur in der Werkstatt durchführen lassen, die die Versicherung ausgewählt hat. Das ist falsch! Es ist das gute Recht des Geschädigten, die Reparatur in der Werkstatt seines Vertrauens durchführen zu lassen.

Besonders ärgerlich aus  Sicht der Werkstätten ist es, wenn langjährige zufriedene Stammkunden von den Versicherungen zur Konkurrenz geschickt werden. Mit diesen sog. „Vertrauenswerkstätten“ haben die Versicherungen Sonderkonditionen ausgehandelt. D. h. diese Werkstätten arbeiten unter besonderem Kostendruck, den sie nur durch besonders zügige Arbeit und besonders billige Ersatzteile kompensieren können.

Wohl gemerkt: Weder der Schädiger, noch der Geschädigte haben etwas davon. Profitieren tut einzig und alleine die Versicherung.

Falls der Kunde dann später überhaupt wieder in seine Stammwerkstatt zurückkehrt, kann die sich dann mit den Folgen der eventuell mangelhaft durchgeführten Reparaturen herumschlagen. Das große Geschäft lief dann schon woanders.

Wie kann die Werkstatt ihren Kunden helfen?

Als Werkstatt sind Sie gut beraten, Ihre Kunden bei Zeiten aufzuklären. Sonst besteht immer die Gefahr, dass der Kunde sich im Falle eines Unfalls nichts ahnend an die Versicherung wendet und diese ihn geschickt zu einer ihrer sog. „Vertrauenswerkstätten“ lotst.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Flyer „Verkehrsunfall – Was nun?“ und klären Sie Ihre Kunden auf, wie er sich – in seinem eigenen Interesse – am besten bei einem Verkehrsunfall verhält.

Wenn der Kunde mit seinem Unfallschaden zu Ihnen kommt, hat er neben den technischen Fragen zur Reparatur meistens auch Fragen zur Unfallabwicklung als solchen.

Unser Tipp: Halten Sie sich mit Auskünften zu Rechtsfragen zurück und verweisen Sie Ihren Kunden an einen Profi!

Der Geschädigte hat nicht nur Anspruch auf Beseitigung des Schadens durch die Werkstatt seines Vertrauens, sondern auch auf rechtliche Beratung durch den Anwalt seines Vertrauens. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Davon abgesehen ist bei uns die erste Beratung Ihrer Kunden durch unsere spezialisierten Verkehrsanwälte ohnehin immer kostenlos!

Welche Vorteile bietet dieses Vorgehen noch?

Je früher Ihr Kunde die rechtliche Abwicklung seines Unfallschadens in unsere professionelle Hände legt, um so besser können wir seine berechtigten Ansprüche auf eine umfassende und vollumfängliche Reparatur durch Sie gegen die Bestrebungen der Versicherungen durchsetzen.

Sie behalten Ihren Kunden und können die Reparatur ohne unnötigen Kostendruck durchführen. Ihr Kunde wird Ihre Empfehlung zur anwaltlichen Beratung zu schätzen wissen, spart sie ihm doch jede Menge Ärger und sorgt für Sicherheit und im Ergebnis für eine perfekte Reparatur.

Lassen Sie sich beraten!

JAKOB & LATZ ist eine der größten Kanzleien für Verkehrsrecht in Deutschland und arbeitet bundesweit.
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