Rechtsanwalt Familienrecht
Neunkirchen / Saar
Fachanwalt Familienrecht
Im Familienrecht geht es vor allem um die Beziehungen zwischen Angehörigen, also Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern usw. und den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Zentrale Themen sind Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht. Rechtsanwältin Heike Scherschel aus Neunkirchen hat Erfahrung seit 1999 und ist als Fachanwältin auf das Familienrecht spezialisiert. Sie werden in allen rechtlichen Fragen bestens beraten und profitieren von der jahrzehntelangen Erfahrung aus Hunderten von Fällen.
Die Anwältin wird unterstützt von ihren Kollegen – alle erfahrene Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte – und dem gesamten Team. Die Kanzlei JAKOB & LATZ wurde bereits vor mehr als 70 Jahren in Neunkirchen/Saar gegründet und gehört zu den ältesten und renommiertesten Anwaltskanzleien im Saarland mit einem besonderen Schwerpunkt im Familienrecht. Seit Jahren kommen Mandanten nicht mehr nur aus Neunkirchen und dem Saarland, sondern weit darüber hinaus.
Scheidung
Wer sich scheiden lassen will, muss vor Gericht und muss sich dabei von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Das ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und soll den Betreffenden davor bewahren, unüberlegt auf seine Rechte zu verzichten. Denn die Scheidung hat weitreichende Konsequenzen in Bezug auf die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (sofern vorhanden), Unterhaltsansprüche, Rentenansprüche u.v.m.
Sind gemeinsame minderjährige Kinder betroffen, ist auf deren Belange immer besondere Rücksicht zu nehmen.
Vertrauen Sie der Expertise von Fachanwältin Heike Scherschel und lassen Sie sich umfassend und verständlich beraten.
Die einvernehmliche Scheidung
Nicht jede Scheidung ist kompliziert – jedenfalls in rechtlicher Hinsicht. Erfolgt die Trennung einvernehmlich und sind sich die Ehegatten über alle zu regelnden Punkte einig, kann es sogar genügen, dass sich nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten lässt. Der andere Ehegatte verzichtet auf anwaltlichen Beistand, kann dann aber der Scheidung nur noch zustimmen und keine eigenen Anträge vor Gericht stellen. Dass ein Anwalt beide Ehegatten vertritt, ist standesrechtlich nicht erlaubt. Sprechen Sie mit der Fachanwälten mit den Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall.
Die sog. Online-Scheidung
Viele Mandanten wünschen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung ihrer Scheidung über das Internet. Die sog. „Online-Scheidung“ bedeutet nicht, dass die Scheidung als solche online erfolgt. Aber Sie können den Anwälten alle für Ihre Scheidung erforderlichen Informationen bequem und sicher über ein Online-Formular zur Verfügung stellen. Alle Dokumente stehen Ihnen jederzeit online zur Verfügung (z. B. per e.sy App). Eventuelle Rückfragen lassen sich auf Wunsch per Video-Chat (Teams / Zoom / Skype) mit der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt klären.
Wenn Sie irgendwann doch lieber persönlich mit der Anwältin oder dem Anwalt in der Kanzlei sprechen wollen, ist dies natürlich auch jederzeit möglich. Sie können einen Termin vereinbaren entweder in der Zentrale in Neunkirchen oder in der Zweigstelle in Schiffweiler.
Unterhalt / Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt
Angehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen einander zum Unterhalt verpflichtet. Das sind in erster Linie die Eltern für ihre Kinder (Kindesunterhalt), aber ggf. auch der wirtschaftlich besser dastehende Ehegatte für seinen (Ex-)Partner (Ehegattenunterhalt).
Es geht mitunter um viel Geld über eine lange Zeit – entsprechend groß ist das Konfliktpotenzial. Dabei ist es grundsätzlich legitim, dass der zum Unterhalt verpflichtet nicht mehr zahlen möchte, als er muss, während der Berechtigte alles einfordert, was im zusteht.
Lassen Sie sich von der Fachanwältin für Familienrecht umfassend beraten!
Sorgerecht – elterliche Sorge
Als elterliche Sorge bezeichnet das Familienrecht die Verpflichtung der Eltern zur Fürsorge für die Person des Kindes (Personensorge) und für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Grundsätzlich steht das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu. Leben die Eltern getrennt, wird das problematisch und muss geregelt werden.
Mit Frau Rechtsanwältin Scherschel finden Sie die beste Möglichkeit in Ihrem speziellen Fall – wobei das Kindeswohl immer an erster Stelle stehen muss.
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht regelt den Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und ins besonderen Fällen auch gegenüber Dritten. Findet sich hier insbesondere im Fall der Trennung keine einvernehmliche Lösung, trifft das Familiengericht eine bindende Regelung. Auch hier steht – wie generell im Familienrecht – das Kindeswohl immer im Vordergrund. Die Anwältin prüft die Möglichkeiten in Ihrem Fall und bespricht alles ausführlich mit Ihnen.
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In der Kanzlei JAKOB & LATZ kümmern sich mehr als 30 Mitarbeiter – darunter 7 erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte – mit vollem Einsatz darum, dass Sie Recht bekommen.