• Heike Scherschel

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Familienrecht

Schon im Jurastudium war mir klar, dass ich mich auf das Familienrecht spezialisiere. Rechtlich ist das Thema sehr breit gefächert und umfasst nicht nur weite Teile des Zivilrechts, sondern auch der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit wie z. B. Kindschafts- und Unterhaltssachen, aber auch „Gewaltschutz“. So hat es sich auch ergeben, dass ich seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1999 immer wieder auch Opfer in Strafsachen vertrete. 2014 habe ich meine Zusatzqualifikation als Fachanwältin für Familienrecht abgeschlossen.

Mehr noch als in jedem anderen Rechtsgebiet geht es im Familienrecht um den Menschen und seine Beziehungen zu anderen Menschen – in diesem Fall zu seinen nächsten Angehörigen. Die Konflikte sind emotionell aufgeladen. Um so wichtiger ist es, dass wir nüchtern herausarbeiten: Was ist unser Ziel? Welche Konsequenzen hat das, wenn wir dieses Ziel umsetzen? Ist es Ihnen das wirklich wert? Und vor allem – wenn Kinder im Spiel sind: Ist das mit dem Kindeswohl vereinbar? Das Kindeswohl geht immer vor.

Ich sage klar, was Sache ist. Sie bekommen von mir immer eine realistische Einschätzung und wissen, woran Sie sind. Haben wir die Ziele festgelegt, verfolge ich diese beharrlich und stehe zu 100 % hinter meinen Mandanten. Ich suche immer den Weg, der den Mandanten möglichst wenig belastet. Außergerichtlich kann man viel erreichen, aber wo es notwendig ist, scheue ich auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht.

Das gilt im Familienrecht genauso wie im Mietrecht, meinem weiteren Schwerpunkt und in den übrigen zivilrechtlichen Angelegenheiten, die ich bearbeite. Ich vertrete viele Mieter, aber in anderen Verfahren auch zahlreiche Vermieter. Auf beiden Seiten gibt es berechtigte Interessen, die ich mit allen rechtlichen Mitteln durchsetze.