Kaufrecht – Spezialisierte Anwälte
Der Kaufvertrag ist wohl der Vertragstyp, der im Alltag am häufigsten geschlossen wird. Dabei funktioniert der Kauf eines Brötchens und der Kauf eines Luxusautos grundsätzlich nach denselben rechtlichen Regeln und die sind eigentlich ganz einfach:
Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer Besitz und Eigentum an der Sache zu verschaffen und der Käufer muss den vereinbaren Kaufpreis zahlen (§ 433 BGB).
Der Teufel steckt im Detail. Das Kaufrecht ist Teil des sog. allgemeinen Zivilrechts, das sich in den letzten Jahrzehnten vor allem durch europarechtliche Vorgaben zum Verbraucherschutz zu einer komplizierten Spezialmaterie entwickelt hat.
Die erfahrenen Rechtsanwälte der Die Kanzlei JAKOB & LATZ sind nicht nur auf das allgemeine Zivilrecht, sondern explizit auf das Kaufrecht spezialisiert (mit einem besonderen Schwerpunkt beim Autokauf und Leasing). Die häufigsten Fallgruppen von Leistungsstörungen beim Kauf sind:
- Der Käufer zahlt nicht (siehe dazu auch Mahnverfahren / Inkassoverfahren).
- Der Verkäufer liefert nicht bzw. nicht so wie vereinbart.
- Die Kaufsache ist mangelhaft (bzw. der Käufer behauptet das).
- Eine der Vertragsparteien möchte vom Kauf zurücktreten bzw. die Ware zurückgeben.
Was auch immer Ihr Problem beim Kauf ist – bei uns sind Sie in den besten Händen!
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Wir sind für Sie da!
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Immer erreichbar in dringenden Notfällen außerhalb der oben genannten Geschäftszeiten.
In der Kanzlei JAKOB & LATZ kümmern sich mehr als 30 Mitarbeiter – darunter 7 erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte – mit vollem Einsatz darum, dass Sie Recht bekommen.