Sie waren zu schnell und sind geblitzt worden?
Schon ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h drohen Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Aber selbst bei geringen Verstößen lohnt sich immer eine genaue Überprüfung, denn jeder rechtskräftig festgestellte Verstoß kann einer zu viel sein, wenn die Geschwindigkeitsfalle das nächste Mal zuschlägt.
In der Regel erhalten Sie von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbescheid oder – wenn die Identität des Fahrers aus Sicht der Bußgeldstelle feststeht – gleich den Bußgeldbescheid.
Unser Tipp: Machen Sie dazu am besten gar keine Angaben gegenüber Polizei oder Bußgeldbehörde und leiten Sie uns den Bescheid zur Überprüfung zu. Das ist Ihr gutes Recht und geht für Sie ganz bequem online. Das verpflichtet Sie zu nichts. Sie gehen kein Risiko ein!
Wir prüfen den Bescheid und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Mögliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung sind:
- War die Beschilderung eindeutig?
- Wurde die Messung ordnungsgemäß durchgeführt?
- Gibt es sonstige Umstände, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorwurfs begründen oder die drohende Strafe als zu hart erscheinen lassen?
Ist beispielsweise der Fahrer nicht eindeutig erkennbar, gilt es abzuwägen, ob es sich lohnt, die drohende Fahrtenbuchauflage in Kauf zu nehmen. Auch gravierende negative Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit bieten je nach Einzelfall immer wieder Ansatzpunkte für ein mildere Entscheidung.
Selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen gelingt es oft, das Fahrverbot abzuwenden, zu verkürzen oder zumindest auf einen Zeitpunkt zu verlegen, der die Situation für Sie als Betroffenen verbessert.
Manchmal erreichen wir, dass schon die Bußgeldstelle ihre Entscheidung revidiert. Wenn es sein muss, fechten wir Ihre Rechte aber auch vor Gericht durch.
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen unsere Einschätzung der Rechtslage sowie konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Lassen Sie sich beraten!

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