Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Rechtsanwalt für Arbeitnehmer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Neunkirchen / Saar

Sie stehen im Konflikt mit Ihren Kollegen, Vorgesetzten oder Ihrem Arbeitgeber? Vielleicht haben Sie schon eine Abmahnung erhalten, Ihnen droht die Kündigung oder Ihnen wurde bereits gekündigt? Oder Sie wollen Ihrerseits kündigen?

Immer, wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht, ist besondere Vorsicht geboten – und in vielen Fällen auch besondere Eile.

Kündigung / Kündigungsschutz

Als Arbeitnehmer können Sie sich gegen die Kündigung durch Ihren Arbeitnehmer mit der eigens dafür vorgesehenen Kündigungsschutzklage wehren. Aber Vorsicht: Die Kündigungsschutzklage muss zwingend  innerhalb von 3 Wochen geltend machen – und zwar gerechnet ab „Zugang der Kündigung“. Wann der „Zugang“ genau erfolgte, ist für den Laien nicht immer ersichtlich.

Zögern Sie nicht zu lange und gehen Sie am besten sofort zum Anwalt. Je früher Sie kommen, um so mehr Zeit haben wir, die Strategie mit Ihnen abzustimmen und die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Abfindung

Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber können Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung bekommen. Das ist in vielen Fällen durchaus üblich, es ist aber ein weit verbreiteter Irrtum, dass man die Abfindung automatisch bekäme.

Jede Zahlung einer Abfindung setzt voraus, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf verständigen. Arbeitgeber lassen sich in aller Regel nur darauf ein, wenn sie sich einen Vorteil von der Zahlung versprechen, z. B. wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf die ihm zustehenden Arbeitnehmerrechte (z. B. die Kündigungsschutzklage, siehe oben) verzichtet.

Hier sollten Sie nie vorschnell zustimmen. Das will immer gut überlegt sein und z. B. auch die steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen.

Abmahnung

Mit der Abmahnung wird ein (tatsächliches oder vermeintliches) Fehlverhalten des Arbeitnehmers aktenkundig gemacht. Oft dient dem Arbeitgeber die Abmahnung als Vorbereitung der Kündigung – manchmal auch nur als Vorwand.

Als Arbeitnehmer sind Sie dem aber nicht schutzlos ausgeliefert. Deshalb sollten Sie als Arbeitgeber jede Abmahnung immer sorgfältig prüfen lassen und sich ggf. dagegen wehren.

Sonstiges Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Am Arbeitsplatz besteht vielfältiges Konfliktpotenzial und entsprechend breit gefächert sind die Problemfelder im Arbeitsrecht. Das kann schon bei der Bewerbung losgehen und erstreckt sich von Fragen zum Arbeitsvertrag über Auseinandersetzungen zu Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub. Ebenso gibt es  Meinungsverschiedenheit über Art, Umfang und Ausgestaltung der Arbeit als solche bis hin zu Streitigkeiten mit Kollegen und Vorgesetzten und schließlich Fragen zu Kündigungsfristen und Zeugnis.

In allen Fällen mit arbeitsrechtlichem Bezug sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

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Viele unsere Mandanten sind Arbeitnehmer – vom einfachen Mitarbeiter bis zum leitenden Angestellten.

Wir sind grundsätzlich aber auch auf Arbeitgeberseite tätig, d. h. wir kennen beide Seiten und können uns deswegen besonders gut in den Gegner hineinversetzen. So sind wir einen Schritt voraus – immer zum Vorteil unserer Mandanten.

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