Rechtsanwalt für Familienrecht

Das Familienrecht behandelt die Vorschriften über das Eingehen einer Ehe ( oder einer Lebenspartnerschaft ) sowie deren Aufhebung.

Im Einzelnen sind die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, das Güterrecht, die Scheidung und die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen, wie z.B. Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich, geregelt.

Des Weiteren regelt das Familienrecht auch die Unterhaltspflicht von Verwandten untereinander, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption und die Abstammung.

 

Wir bieten Ihnen:
  • die Durchführung der Scheidung
  • Beratung in Fragen zum Unterhalt
  • Beratung in Fragen zum Zugewinnausgleich
  • Beratung in Fragen zum Versorgungsausgleich
  • Beratung, Überprüfung und klageweise Durchsetzung von Kindesunterhalt
  • Beratung, Überprüfung und klageweise Durchsetzung von Umgangsrecht und Sorgerecht