Rechtsanwalt für Familienrecht
Das Familienrecht behandelt die Vorschriften über
das Eingehen einer Ehe ( oder einer
Lebenspartnerschaft ) sowie deren
Aufhebung.
Im Einzelnen sind die allgemeinen
Rechtswirkungen der Ehe, das Güterrecht, die
Scheidung und die sich daraus ergebenden
rechtlichen Konsequenzen, wie z.B.
Zugewinnausgleich, Unterhalt und
Versorgungsausgleich, geregelt.
Des Weiteren regelt das Familienrecht auch die
Unterhaltspflicht von Verwandten untereinander,
die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und
Kindern, die Adoption und die Abstammung.
- die Durchführung der Scheidung
- Beratung in Fragen zum Unterhalt
- Beratung in Fragen zum Zugewinnausgleich
- Beratung in Fragen zum Versorgungsausgleich
- Beratung, Überprüfung und klageweise Durchsetzung von Kindesunterhalt
- Beratung, Überprüfung und klageweise Durchsetzung von Umgangsrecht und Sorgerecht