Rechtsanwalt für Mahnverfahren (Inkassoverfahren)
Das Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung / Vollstreckung einer geldwerten Forderung ohne Klage erheben zu müssen. Es stellt eine einfache und kostengünstige Alternative zur Erhebung einer Klage dar, das insbesondere bei unstreitigen Ansprüchen Anwendung findet.
Ablauf des Mahnverfahrens
Das Mahnverfahren beginnt mit der Einreichung des
Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides. Der
Antrag wird bei dem Mahngericht gestellt, dem
jeweils zuständigen Amtsgericht ( für unseren
Bezirk das AG Maien ). Das AG führt nur eine
formale Prüfung des Antrages durch, d.h. es
prüft, ob alle notwendigen Angaben vorhanden
sind.
Ist dies der Fall, wird der Mahnbescheid dem
Schuldner per Post zugestellt und der Schuldner
(“Antragsgegner“) wird aufgefordert, seine
geschuldete Geldforderung, zuzüglich der
sonstigen Kosten und Zinsen, innerhalb von 2
Wochen zu bezahlen.
Der Schuldner hat nun die Möglichkeit die
Forderung anzuerkennen indem er zahlt. Damit
wäre das Verfahren beendet.
Der Schuldner hat aber auch die Möglichkeit
einen Widerspruch einzulegen, weil er das
Bestehen der Geldforderung ganz oder zum Teil
bestreitet.
Zahlt der Schuldner innerhalb der 2 Wochen nicht
oder nur einen Teil, dann wird ein Antrag auf
Erlass eines Vollstreckungsbescheides
gestellt.
Der Vollstreckungsbescheid wird dann erlassen,
wenn der Schuldner nicht gezahlt oder nicht
widersprochen hat.
Der Vollstreckungsbescheid wird ebenfalls per
Post zugestellt und dem Schuldner erneut eine
Frist von 2 Wochen eingeräumt. Zahlt er nicht,
dann wird nun die Zwangsvollstreckung betrieben,
d.h. der Gerichtsvollzieher kommt zum
Einsatz.
Sofern der Schuldner widersprochen hat, beginnt
ein “normaler“ Gerichtsprozess.
- Beratung, welches Vorgehen sinnvoll (z.B. möglicher Insolvenz) ist
- Durchsetzung der Ansprüche
- Durchführung des Mahnverfahrens
- Übernahme des streitigen Verfahrens vor Gericht bei Widerspruch
Sie geben uns die notwendigen Daten und wir
übernehmen für Sie die entsprechenden Schritte –
ganz einfach und unkompliziert!
Diese sind grundsätzlich vom Schuldner zu
übernehmen. Sollte der Fall eintreten, dass das
Mahnverfahren erfolglos bleibt z.B. wegen
Insolvenz des Schuldners oder eidesstattlichen
Versicherung, dann müssten Sie diese Kosten
übernehmen. Allerdings prüfen wir gemeinsam mit
Ihnen im Vorfeld des Mahnverfahrens dessen
Erfolgsaussichten. Somit ist die Gefahr, dass
für Sie diese Kosten anfallen, gering!
Es kommen auf Sie folgende anfängliche
gerichtliche Kosten zu (abhängig von der Höhe
der geschuldeten Geldforderung.
Nutzen Sie unser Formular (siehe
Onlineservice).
Kostenberechnung bei
Finanztipp.de