Rechtsanwalt für Baurecht
Das Baurecht behandelt die Rechtsverhältnisse,
die mit dem Bauen in Zusammenhang stehen.
Es wird zwischen privatem und öffentlichem
Baurecht unterschieden.
Das private Baurecht behandelt das Nachbarrecht,
Eigentum an Grundstücken und die Verträge, die
im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
geschlossen werden.
Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in das
Bauplanungsrecht ( Regelungen zur Bebaubarkeit
von Grundstücken) und das Bauordnungsrecht (
Regelungen für das einzelne Bauvorhaben ).
- Überprüfung / Beratung bei Verträgen
- Geltendmachung von Ansprüchen bei z.B. Pflichtverstößen
- Beratung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten